Aktenzeichen: L 13 VG 4/04, S 16 V 317/99
Aktenzeichen: L 6 VG 584/11
Aktenzeichen: 12 O 2381/10
Urteil vom 01.12.2010 Landgericht Osnabrück
Schmerzensgeldanspruch wegen sexuellen Missbrauchs kann auch bei lang zurückliegenden Vorfällen bestehen.
Bei Verdrängung der Geschehnisse aufgrund schwerer posttraumatischer Belastungsstörung beginnt Verjährungfrist erst nach neuerlicher Kenntnis der Sache.
Aktenzeichen: L 6 VG 584/11
Urteil vom 15.12.2011 Landessozialgericht Baden-Württemberg,
Erst Jahre später gestellter Antrag und Aussagen von Zeugen begründen keinen Zweifel an Glaubwürdigkeit.